Tanja Wempen
anerkannte Anbieterin für Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI)

Kostenübernahme durch die Pflegekasse:

  • alle Pflegebedürftige, die Leistungen von der Pflegeversicherung beziehen und zuhause wohnen, haben einen Anspruch auf 131 Euro im Monat für Entlastungsleistungen, dieser Betrag ist für alle Pflegegrade ( 1-5) gleich hoch.
  • Werden im Monat die 131 Euro nicht ausgeschöpft, kann der Restbetrag in den Folgemonaten angespart und noch bis Ende Juni ins neue Kalenderjahr übertragen werden.
  • Wenn die 131 Euro im Monat nicht ausreichen, können ab Pflegegrad 2 bis zu 40 Prozent von den Pflegesachleistungen umgewandelt und zusätzlich für Entlastungsleistungen genutzt werden.
  •  die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt auf Basis eines Leistungsnachweises, den ich jeweils am Monatsende anfertige und den Sie gegenzeichnen. 
  • meine Leistungen sind vom Landesamt anerkannt, so kann ich mit einer entsprechenden Abtretungserklärung direkt mit der Pflegekasse abrechnen und Sie müssen nicht mit den Kosten in Vorleistung gehen.




 



 
 
 
 
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