Tanja Wempen
anerkannte Anbieterin für Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI)
Kostenübernahme durch die Pflegekasse:
- alle Pflegebedürftige, die Leistungen von der Pflegeversicherung beziehen und zuhause wohnen, haben einen Anspruch auf 131 Euro im Monat für Entlastungsleistungen, dieser Betrag ist für alle Pflegegrade ( 1-5) gleich hoch.
- Werden im Monat die 131 Euro nicht ausgeschöpft, kann der Restbetrag in den Folgemonaten angespart und noch bis Ende Juni ins neue Kalenderjahr übertragen werden.
- Wenn die 131 Euro im Monat nicht ausreichen, können ab Pflegegrad 2 bis zu 40 Prozent von den Pflegesachleistungen umgewandelt und zusätzlich für Entlastungsleistungen genutzt werden.
- die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt auf Basis eines Leistungsnachweises, den ich jeweils am Monatsende anfertige und den Sie gegenzeichnen.
- meine Leistungen sind vom Landesamt anerkannt, so kann ich mit einer entsprechenden Abtretungserklärung direkt mit der Pflegekasse abrechnen und Sie müssen nicht mit den Kosten in Vorleistung gehen.